In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Belarus und der Ukraine kann nicht jede Frau eine Leihmutter werden. An die Leihmutter werden ernste Anforderungen bezüglich ihres sozialen Status und Gesundheitszustandes gestellt.
Eine Leihmutter kann eine Frau im Alter von 20-35 Jahren sein, die verheiratet ist, ihr eigenes gesundes Kind hat und keine medizinischen Kontraindikationen hat, nicht verdächtigt oder in einem Strafverfahren angeklagt wird, nicht für die Begehung eines schweren, besonders schweren Verbrechen gegen die Person verurteilt wird, nicht vom Gericht der elterlichen Rechte entzogen wird und in ihnen nicht beschränkt ist, nicht anerkannt arbeitsunfähig oder eingeschränkt ist.
Wichtig: Eine Leihmutter darf nicht als Eizellenspender für eine Frau fungieren, die mit ihr einen Vertrag über Leihmutterschaft abgeschlossen hat.
Die Experten der Agentur Happy Parents prüfen im Detail, ob jeder Kandidat für Leihmütter gesetzlich geeignet ist. Potenzielle Leihmutter stellen Spezialisten unserer Agentur eine große Liste von Dokumenten vor dem Eintritt in das Programm der Leihmutterschaft vor.
Alle potenziellen Leihmütter werden auf Kosten unserer Agentur einer gründlichen ärztlichen Untersuchung unterzogen. Während dieser Untersuchung geben die Kandidaten Bluttests für Hormone, Viren und Infektionen ab ,besuchen Gynäkologenuntersuchungen, sie machen verschiedene Ultraschalluntersuchungen…