Leihmutterschaft ist eine assistierte Reproduktionstechnologie (ART), bei der eine Frau (Leihmutter) ein Kind für die werdenden Eltern austrägt und zur Welt bringt. Diese Technologie ist nur in einigen Ländern erlaubt und wird durch die Gesetze dieser Länder streng geregelt.
In Belarus und der Ukraine schützen die Gesetze, die die assistierten Reproduktionstechnologien sowie die Leihmutterschaft regeln, die Rechte der genetischen Eltern am meisten. In diesen Ländern hat die Leihmutter keine Rechte an dem Kind, das sie ausgetragen und zur Welt gebracht hat. Der Leihmutterschaftsvertrag schreibt also verbindlich vor, dass die Leihmutter das Kind sofort nach der Geburt übergeben soll.
In anderen Ländern (z.B. in Russland) verpflichtet das Gesetz die Leihmutter nicht, das Kind den Eltern zu übergeben, und es gab viele Fälle, in denen sie sich entschieden hat, das Kind zu behalten. Laut P. 4 des Art. 51 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation wird das Ehepaar also nur dann als die wirklichen Eltern des Kindes angesehen, wenn die Leihmutter ihre Zustimmung gibt.
Gesundheitskontrolle der Leihmutter vor Unterzeichnung des Vertrages
Sie sind vor dem Risiko, dass die Leihmutter Ihr Kind entführt, vollständig geschützt; es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Genehmigung der Geburt für das ausländische Paar durch das Konsulat
Bei der Bearbeitung der Geburtsurkunde für Ihr Kind werden im Abschnitt “Mutter und Vater” nur Sie genannt
Jede erwachsene, arbeitsfähige Frau, die ein eigenes Kind hat, kann Leihmutter werden, sofern keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen. Auch die Zustimmung des Ehepartners ist im Falle einer Eheschließung erforderlich.
In der Ukraine gibt es keine spezielle Gesetzgebung für diese Nische. Zur Regelung dieser Frage trägt nur die Resolution des Ministeriums für Gesundheitswesen bei, die besagt, dass das Recht auf kommerzielle ART in der Ukraine vorhanden ist, aber die Rechte der Leihmütter sind nicht geregelt. Die Gesetzgebung beinhaltet eine Mindestanzahl von Einschränkungen sowohl für Ukrainer als auch für Ausländer.
Die wichtigsten Bestimmungen des Familienrechts in diesem Bereich sind wie folgt:
Dennoch sieht das Gesetz bestimmte Verbote vor:
Belarus hat eine anständige gesetzliche Regelung im Bereich der ART, die durch die folgenden Rechtsakte geregelt wird:
Auf dem Territorium der Republik Belarus ist die Leihmutterschaft erlaubt für:
Die belarussische Gesetzgebung hat viele Anforderungen an Leihmütter – sie sollten ausschließlich verheiratete Frauen im Alter von 20-35 Jahren ohne medizinische Kontraindikationen sein, die ein eigenes Kind haben, die in keinem Strafverfahren verdächtigt oder angeklagt sind, die nicht wegen eines schweren oder besonders schweren Verbrechens gegen die Person verurteilt wurden, denen die elterlichen Rechte vom Gericht nicht entzogen und nicht in ihnen eingeschränkt wurden.
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